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Tierische Nebenprodukte: Sammlung, Transport und Rückverfolgbarkeit - Registrierung

Unterlagen

Der Unternehmer meldet der zuständige Stelle

  • seinen Namen,
  • seine Anschrift,
  • welche Art von tierischen Nebenprodukten er befördern will.

Bitte informieren Sie sich bei der jeweils zuständigen Stelle über darüber hinaus geforderte Dokumente und Unterlagen. Diese können je nach Einzelfall unterschiedlich sein.

Gebühren

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.

Fristen

Die Registrierung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Hinweise

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, aktualisiert am 06.06.2011