Sprungmarken

Reisen mit Heimtieren

Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren

Die Kosten für den EU-Heimtierpass werden nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte berechnet. Für evt. erforderliche Exportzertifizierungen werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (GOVet) berechnet.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung