Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) gewerbsmäßig - Erlaubnis
Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
- Gebühr: Zwischen 25,00 und 1000,00 EUR. Die Höhe der Gebühren ergibt sich nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) an.
Fristen
Sie benötigen die Erlaubnis vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit.
Hinweise
Ordnungswidrig handelt, wer eine Tätigkeit ohne die nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Tierschutzgesetz erforderliche Erlaubnis ausübt (§ 18 Abs. 1 Nr. 20 TierSchG).
Voraussetzungen
- Antrag ist vollständig und richtig ausgefüllt
- Alle erforderlichen Unterlagen liegen vor
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle, nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben, die zuständige Stelle die Unterlagen geprüft hat und die Voraussetzungen geprüft wurden.