Sprungmarken

Gewerblicher Viehhandel: Anzeige

Unterlagen

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  •     Name und Anschrift
  •     im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle

Gebühren

Es fallen ggfs. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die im Kontakt hinterlegten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Fristen

Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Hinweise

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung