Gewerblicher Viehhandel: Anzeige
Unterlagen
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle
Gebühren
Es fallen ggfs. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die im Kontakt hinterlegten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Fristen
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung