Internationaler Führerschein
Möchten Sie auch außerhalb der Europäischen Union (EU) ein Kraftfahrzeug führen? Hier erfahren Sie, worauf zu achten ist.
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Es handelt sich dabei nur um eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheins und ist daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Kontakt
E-Mail-Adresse | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
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Adresse
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- deutscher Kartenführerschein oder EU-Führerschein aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU
- Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- zusätzlich ggf. eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten). Diese kann in der Regel telefonisch bei der Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, angefordert werden. Sie ist nicht erforderlich, wenn der aktuelle Führerschein in Delmenhorst ausgestellt ist oder Sie bereits den deutschen Kartenführerschein besitzen. Hier steht Ihnen eine Liste der Fahrerlaubnisbehörden mit Anschriften und Telefonnummern zur Verfügung.
Gebühren
14 Euro
Zahlungsart
Bar oder per EC-Karte
Bearbeitungsdauer
Sind Sie bereits im Besitz des Kartenführerscheines und die Führerscheindaten sind bereits bei der Stadt Delmenhorst erfasst, kann der internationale Führerschein in der Regel innerhalb weniger Minuten hergestellt werden.
Fristen
Sind Sie bereits im Besitz des Kartenführerscheines und die Führerscheindaten sind bereits bei der Stadt Delmenhorst erfasst, kann der internationale Führerschein in der Regel innerhalb weniger Minuten hergestellt werden.
Rechtsgrundlagen
§§ 25 a, 25 b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Hinweise
Besitzen Sie noch keinen Kartenführerschein, so ist der alte Führerschein in den Kartenführerschein umzutauschen. Die Aushändigung des internationalen Führerscheins erfolgt zusammen mit der des Kartenführerscheins.
Ob für ein Reiseland ein internationaler Führerschein erforderlich ist, kann ggf. beim Reiseveranstalter, der diplomatischen Vertretung des Landes oder bei einem Automobilclub erfragt werden.
Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht vorgesehen. Bei Bedarf muss ein neuer internationaler Führerschein ausgestellt werden.
Voraussetzungen
- Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Verfahrensablauf
Für die Beantragung eines Internationalen Führerscheines sprechen Sie bitte mit den Antragsunterlagen persönlich in der Führerscheinstelle vor. Einen Antrag können Sie dann innerhalb weniger Minuten vor Ort ausfüllen.
Downloads und Links
Ansprechpartner
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
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Frau Weiner |
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(04221) 99-2275 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Frau Musielak |
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(04221) 99-2273 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Frau Paul |
|
(04221) 99-2270 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Herr Seedorf |
|
(04221) 99-2277 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Herr Woltjen |
|
(04221) 99-2274 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |