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Familien- und Kinderservicebüro

Das Familien- und Kinderservicebüro bietet im Bereich der Kinderbetreuung Beratung, Unterstützung und Vermittlung aus einer Hand. Hier können sich Interessierte über die Betreuungsangebote in Kindertagesstätten, Spielkreisen und in der Kindertagespflege informieren. Bei Bedarf wird eine Kindertagespflegeperson vermittelt. Außerdem ist das Familien- und Kinderservicebüro Ansprechpartner für Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket.

Kita-Platz in Delmenhorst gesucht? Das geht schnell und einfach über das Kita-Portal der Stadt Delmenhorst. Hier finden sich alle wichtigen Informationen zu den Betreuungsangeboten in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege der Stadt. Über das Portal können Wunsch-Kitas ausgewählt und das Kind auf eine Warteliste gesetzt werden. Die Betreuungsplätze für das neue Kitajahr werden in Delmenhorst einheitlich ab dem 1. März eines Jahres vergeben. Bitte beachten: Anmeldeschluss ist am 31. Dezember des Vorjahres, an dem die Anmeldung vollständig vorliegen sollte. Falls es Fragen gibt oder Hilfe bei der Anmeldung gewünscht ist, hilft das Familien- und Kinderservicebüro gern weiter. Hier erfolgt auch die direkte Anmeldung für die Kindertagespflege.

Kinder unter drei Jahren werden in Krippengruppen mit bis zu 15 Kindern in altersübergreifenden Gruppen oder durch eine Tagespflegeperson betreut. Die Plätze werden zentral beim Familien- und Kinderservicebüro vergeben. Seit 2013 haben auch Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege. Kinder unter einem Jahr haben einen Anspruch auf Förderung, wenn diese Leistung für die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder arbeitssuchend sind.

Kinder von drei bis sechs Jahren werden vorrangig in Kindertagesstätten betreut, die auch selbst ihre Plätze vergeben. Alternativ ist ebenfalls eine Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson möglich. Bei Fragen zur Anmeldung in einer Kindertagesstätte oder zur Vermittlung einer Kindertagespflegeperson hilft das Familien- und Kinderservicebüro gern weiter. Kinder ab drei Jahren haben einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.

Kinder ab sechs Jahren: Für Grundschulkinder, die am Nachmittag eine Betreuung benötigen, bieten einige Kindertagesstätten Hortgruppen an. Die Kinder gehen von der Schule direkt in die Horte, essen gemeinsam Mittag, erhalten Hausaufgabenbetreuung und können dort auch spielen. Die Plätze werden von den Kindertagesstätten vergeben. Inzwischen gibt es auch erste Schulen, die eine nachmittägliche Betreuung anbieten. Alternativ kann eine Betreuung durch eine Tagespflegeperson erfolgen.

Kindertagespflege
Kindertagespflege ist die personenbezogene Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im Alter von null bis 13 Jahren durch eine qualifizierte Tagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) im familienähnlichen Umfeld. Wie im Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege beschrieben, gilt die Kindertagespflege neben der Betreuung von Kindern von null bis drei Jahren als gleichwertiges Betreuungsangebot, das öffentlich gefördert wird. Diese Betreuungsform bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren ein hohes Maß an individueller Zuwendung und Förderung, weshalb sich immer mehr Eltern für die Kindertagespflege entscheiden. Die Betreuung der Kinder erfolgt zumeist stunden- oder tageweise. Sie kann auch in Verbindung mit anderen Betreuungsformen wie Krippe, Kindergarten, Schule oder Hort genutzt werden.

Ausbildung zur Tagesmutter oder zum Tagesvater
Interessierte nehmen an einem Qualifizierungskurs nach dem Ausbildungsplan des Deutschen Jugendinstitutes teil, der 300 Unterrichtseinheiten nach dem Qualifizierungshandbuch der Kindertagespflege (QHB) umfasst.

Die Ausbildung umfasst unter anderem folgende Inhalte:

  • rechtliche und finanzielle Grundlagen
  • Aufgaben und Alltag in der Kindertagespflege
  • Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Förderung der Kinder
  • Ernährung & gesundes Leben
  • Erziehungssituationen
  • Spielorte und Entwicklungsräume

Außerdem müssen Praktika in einer Kindertageseinrichtung und in der Kindertagespflege absolviert werden. Nach Abschluss der Qualifizierung werden die Tagespflegepersonen bei der Arbeit mit den Kindern auch weiterhin von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Familien- und Kinderservicebüros begleitet und unterstützt. Um theoretische Fachkenntnisse auch nach der Ausbildung weiter zu vertiefen, erhalten die Tagespflegepersonen regelmäßige Angebote über Fortbildungsmöglichkeiten.

Wer neugierig geworden ist und sich in den Aufgaben einer Tagespflegeperson wiederfindet, bekommt umfassende Informationen und eine Beratung beim Familien- und Kinderservicebüro. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiten Interessierte auf dem Weg zur qualifizierten Kindertagespflegeperson.

Besuchsdienst für Eltern mit Neugeborenen
Zur Geburt eines Babys überbringt eine Mitarbeiterin, bei einem angekündigten Besuch, ein Präsent mit Glückwünschen der Stadt. Sie stellt den Eltern Informationsmaterial zur Verfügung und berät über die Betreuungsangebote. Auf Wunsch gibt es auch Unterstützung bei der Vermittlung schneller und unbürokratischer Hilfen.

Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die noch eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, bekommen diese Unterstützung. Anspruch haben Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII oder Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Folgende Leistungen sind enthalten:

  • Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten der Schule oder Kindertageseinrichtung
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • angemessene Lernförderung
  • Übernahme der Kosten der Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Zuschuss zu Mitgliedsbeiträgen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, wobei hier hier eine Altersgrenze von 18 Jahren gilt.

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II stellen ihren Antrag beim Jobcenter. Alle anderen wenden sich an das Familien- und Kinderservicebüro.

Adresse

Familien- und Kinderservicebüro
Oldenburger Straße 9
27753 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Montag: 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  (04221) 99-2900

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