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Erziehung und Teilhabe

Die Aufgaben und Ziele der Jugendhilfe/Erziehungshilfe orientieren sich am grundlegenden Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe (§ 1 Absatz 3 des 8. Sozialgesetzbuches). Danach sollen junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert und dazu beigetragen werden, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

Angebote und Aufgaben:

  • Beratung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Familien in pädagogischen Fragen
  • Förderung und Unterstützung von Eltern zur Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung
  • Mitwirkung in familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren
  • Gewährung und Begleitung von bedarfsgerechten Hilfen zur Erziehung, wie zum Beispiel sozialpädagogische Familienhilfe, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Erziehung in einer Tagesgruppe, Heimerziehung, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Vollzeitpflege, Hilfe für junge Volljährige
  • Schutz von Kindern und Jugendlichen in akuten Krisen- und Gefährdungssituationen, bis hin zur Inobhutnahme
  • Rückführung aus Heimerziehung
  • Gewährung und Begleitung von ambulanter Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder nach § 35a des 8. Sozialgesetzbuches
  • Inobhutnahme eines Kindes aufgrund von Kindeswohlgefährdung in der Herkunftsfamilie, welche von den Kindeseltern, ggf. mit Unterstützung, nicht abgewendet wird
  • Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie bei Ausfall eines alleinerziehenden Elternteils oder beider Elternteile aufgrund von Erkrankung oder anderer zwingender Gründe und keiner möglichen Versorgung des Kindes in der Familie durch ambulante oder teilstationäre Hilfe

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Ohne das Wissen und Einverständnis des Betroffenen werden keine persönlichen Daten erhoben, festgehalten und weitergeleitet. Kinder und Jugendliche können ohne Kenntnis ihrer Eltern beraten werden, wenn die Beratung aufgrund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist.

Die Zuständigkeit der Jugendhilfe/Erziehungshilfe richtet sich nach der Straße, in der das betroffene Kind bzw. der betroffene Jugendliche wohnt. Das aktuelle Straßenverzeichnis und Ihren Ansprechpartner finden Sie unter Downloads/Links.

In Fällen von akuter Kindeswohlgefährdung steht die folgende Notfallnummer von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung: (04221) 99-2399.
Außerhalb dieser Zeiten ist die Rufbereitschaft über die Polizei unter (04221) 15590 erreichbar.

Ansprechpartner

Adresse

Siemershaus
Am Stadtwall 10
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

nach Terminvereinbarung

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  (04221) 99-2568
Telefax (04221) 99-1223
Raum 1. und 2. Etage

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