Gesundheitsberatung für Prostituierte
Personen, die der Sexarbeit nachgehen möchten, brauchen vor der Anmeldung im Ordnungsamt den Nachweis über eine gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz.
Die Beratung findet in einem vertraulichen Rahmen statt und erfolgt angepasst an die Lebenssituation der beratenen Person. Es werden keine Informationen gespeichert oder weitergegeben.
Mögliche Themen der Beratung sind Krankheitsvermeidung, Schwangerschaft und Empfängnisverhütung sowie Risiken von Alkohol- und Drogenkonsum. Auf Wunsch wird der Zugang zu zusätzlichen Beratungs- und Unterstützungsangeboten zusammen besprochen.
Für Prostituierte ab 21 Jahren ist die Beratung einmal im Jahr wahrzunehmen. Für Prostituierte unter 21 Jahren ist die Beratung alle sechs Monate wahrzunehmen.
Unterlagen:
- Gültiges Personaldokument
Gebühren:
- Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlagen:
Ansprechpartner
Adresse
27753 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
und nach Vereinbarung
Gliederung
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Gesundheit (27)
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