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Europawahl 2024

2024 wird das Europäische Parlament zum zehnten Mal direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union gewählt. Wahltermin ist Sonntag, 9. Juni. Wahlberechtigt sind bei der Europawahl alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Antrag. Erstmalig sind schon Personen ab 16 Jahren wahlberechtigt. Jede wahlberechtigte Person erhält eine Stimme, um das Europäische Parlament zu wählen.

Auslandsdeutsche (Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die ihren festen Wohnsitz außerhalb von Deutschland haben) können sich ebenfalls auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Diese müssen bei ihrer jeweils letzten Wohnsitzgemeinde der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.

Wählerinnen und Wähler können auch per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen. Den entsprechenden Antrag können sie per Online-Formular (hier), schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail unter briefwahldelmenhorstde stellen. Das Briefwahlbüro ist ab 6. Mai geöffnet.


App "Votemanager"

Die Stadt Delmenhorst präsentiert ihre Wahlergebnisse auch über die App "Votemanager". Ergebnisse können damit stets aktuell und bequem auf dem Smartphone oder über eine browserbasierte Darstellung verfolgt werden.

Die App ist kostenlos unter anderem für Android und iOS erhältlich.


Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments alle fünf Jahre neu gewählt. Die Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) können damit direkt Vertreter in das Parlament entsenden. Rund 375 Millionen EU-Bürger sind wahlberechtigt. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für jeden Mitgliedsstaat getrennt gewählt. Die Zahl der Abgeordneten aus Deutschland ist auf 96 festgelegt. In Deutschland treten 40 Parteien zur Europawahl an.


Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist jeder Bürger der Europäischen Union, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.




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