Motorsägenlehrgang AS Baum I
Erwerb der Fachkunde nach VSG 4.2 § 2 DA2 und Anlage 3 (kompatibel zu den Inhalten der DGUV-I 214-059, Module A und B) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (kurz: SVLFG), frühere Gartenbau-Berufsgenossenschaft (Motorsägenschein zur gewerblichen Nutzung)
Die SVLFG hat die Vorschriften zur Erlangung der "Fachkunde zur Durchführung von Baumarbeiten mit der Motorsäge" den steigenden Sicherheitsanforderungen angepasst. Danach ist die notwendige Fachkunde für die Durchführung von gefährlichen Baumarbeiten mit der Motorsäge nach dem Standard der SVLFG nachzuweisen.
Die Inhalte des Lehrgangs AS BAUM I sind kompatibel mit den Inhalten der Module A und B der DGUV I 214-059.
Zielgruppe sind unter anderem Personen im Gartenbau (auch Auszubildende), Forst- und Kommunalbedienstete, Handwerker und Mitarbeiter der Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks und sonstige Interessenten.
Der Lehrgang dauert fünf Tage (40 Unterrichtseinheiten).
Bei Interesse können die Termine unter Telefon (04221) 99899-281 erfragt werden. Bei großer Nachfrage und hohen Anmeldezahlen können auch zusätzliche Lehrgänge ermöglicht werden. Bei gleichzeitiger Anmeldung ab vier Teilnehmern eines Unternehmens/einer Institution kann ein Mengenrabatt (Höhe bitte bei Anmeldung erfragen) auf die Lehrgangsgebühren gewährt werden.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat des Bildungsträgers als Fachkundenachweis.
Teilnahmevoraussetzungen
Der gültige Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung für gefährliche Baumarbeiten (Bescheinigung eines Arztes mit Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", Empfehlung für den Arzt zum Untersuchungsinhalt ist die G25/G40) ist erforderlich. Der Lehrgangsteilnehmer muss zudem das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Lehrgangsinhalte
Im AS Baum I-Lehrgang werden folgende Inhalte vermittelt:
- Arbeitseinsätze unter Praxisbedingungen
- Aufbau und Funktion der Motorsäge
- Auswahl und Einsatz
- Begriffsdefinitionen
- Fälltechnik, Ablängen, Aufarbeiten
- Gefährdungsbeurteilung
- Handhabung und Einsatz des Greifzuges
- Handwerkzeuge, Hilfsgeräte, Hilfsmittel
- Persönliche Schutzausrüstung
- Schnitttechniken bei der Fällung und Aufarbeitung am Boden
- Unfallverhütungsvorschriften
Die Teilnehmer müssen für den Lehrgang eine persönliche Schutzausrüstung mitbringen. Im Einzelnen sind das eine Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe (-stiefel) S2/S3, ein Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz sowie Handschuhe.
Im Einzelfall kann diese Schutzausrüstung gegen Gebühr auch ausgeliehen werden (bitte vorab unter Angabe der Bekleidungsgröße erfragen).
Auf Wunsch kann auch eine Unterkunft vermittelt werden (Pension, Hotel).
Adresse
Baubetrieb der Stadt Delmenhorst
Theodor-Heuss-Straße 12
27753
Delmenhorst
Gebühren
500 Euro pro Teilnehmer (ohne Gutschein der SVLFG)
470 Euro pro Teilnehmer (bei Abgabe eines Gutscheins der SVLFG)
Entsprechende Gutscheine erhalten Sie bei Bedarf vom Baubetrieb mit der offiziellen Einladung zum Lehrgang nach Ihrer Anmeldung bei Nachweis der Mitgliedschaft zur SVLFG.
Zahlungsart
Die Lehrgangsgebühr ist spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn zu zahlen (Vorkasse).
Rechtsgrundlagen
VSG 4.2 § 2 DA2 und Anlage 3 der SVLFG
Auszug aus der Lehrgangs- und Prüfungsrichtlinie vom 1. Januar 2012:
Der Nachweis der Fachkunde wird nach erfolgreich bestandener Fachkundeprüfung (erfolgt zum Ende des Lehrgangs; theoretischer und praktischer Prüfungsteil) in Form einer Urkunde (Zertifikat) ausgehändigt.
Bei nicht bestandener Fachkundeprüfung wird anstelle des Fachkundenachweises in Form eines Zertifikates lediglich eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis für die Lehrgangsteilnahme ausgestellt.
Bei nachweislich vorsätzlichen Verstößen gegen die Anweisungen der Ausbilder oder gegen die Sicherheitsvorschriften kann der Lehrgangsteilnehmer von der weiteren Teilnahme am Lehrgang ausgeschlossen werden. Eine Erstattung der Lehrgangsgebühren erfolgt in diesem Fall grundsätzlich nicht!
Hinweise
Der Bautrieb ist eine, gemäß Richtlinie der SVLFG (frühere Gartenbau-Berufsgenossenschaft) für die Begutachtung von Fortbildungsstätten und Ausbilder/-innen-Eignung, anerkannte Fortbildungsstätte und ist deshalb bei der SVLFG entsprechend gelistet.
Zuständige Organisationseinheit