Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen (Sattelkraftfahrzeuge), deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden
Verfahrensablauf
Die Antragstellung ist online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.
Adresse
Stadthaus
Am Stadtwall 1
27749
Delmenhorst
Gebühren
Gemäß aktueller Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Gebührennummer: 263
von 40 bis 1.300 Euro
Fristen
Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.
Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:
- polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
- nur für bestimmte Fahrtstrecken,
- oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.
Rechtsgrundlagen
§ 29 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 46 Absatz 1 Nr. 5 StVO
RGST 2013 (Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte)
Hinweise
Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung ist die Stadt Delmenhorst immer dann, wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz, seine Geschäftsniederlassung in der Stadt hat, den Transport von Delmenhorst aus durchführen will oder der Transport Delmenhorst als Ziel hat.
Zuständige Organisationseinheit