Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, ist eine Umschreibung der Fahrberechtigung in eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.
EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung, sofern es sich nicht um befristete Fahrerlaubnisse handelt.
E-Mail-Adresse | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
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Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa vier bis sechs Wochen (vorausgesetzt alle Antragsunterlagen wurden eingereicht).
§ 30 und 31 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Die ausländische Fahrerlaubnis ist bei Antragstellung zwecks Überprüfung abzugeben. Bei der Umschreibung einer ausländischen Fahrberechtigung aus einem nicht EU-Staat wird häufig eine theoretische und/oder praktische Prüfung gefordert (siehe hierzu Anlage 11 zu § 31 FeV).
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
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Frau Weiner |
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(04221) 99-2275 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Frau Musielak |
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(04221) 99-2273 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Frau Paul |
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(04221) 99-2270 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Herr Seedorf |
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(04221) 99-2277 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Herr Woltjen |
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(04221) 99-2274 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |