Fahrerlaubnis auf Probe
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für die Dauer von zwei Jahren auf Probe erteilt. Die Probezeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis wird die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit angerechnet. Die Fahrerlaubnis auf Probe wurde eingeführt, um dem Gefährdungsrisiko der Fahranfänger entgegenzuwirken. Ein sicheres und rücksichtsvolleres Fahrverhalten soll erreicht werden; insbesondere soll das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.
Verfahrensablauf
Sofern ein Fahrerlaubnisinhaber auf Probe auffällt und sein Vergehen im Fahreignungsregister (FAER) vermerkt wird, erfolgt eine Mitteilung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) an die Fahrerlaubnisbehörde. Maßnahmen durch die Fahrerlaubnisbehörde werden auch dann eingeleitet, wenn der Verstoß in der Probezeit begangen wurde und diese zwischenzeitlich abgelaufen ist. Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit eine rechtskräftige Straftat oder Ordnungswidrigkeit erfasst worden, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Im Wiederholungsfall wird der Inhaber schriftlich verwarnt und ihm wird nahe gelegt, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Bei einem weiteren schwerwiegenden oder zwei weiteren weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei den Maßnahmen an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden. Für die verkehrspsychologische Beratung gelten die Vorschriften des § 2 a Abs. 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie § 38 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und durch Teilnahme an einer Fahrprobe veranlasst werden, Mängel in ihrer Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und abzubauen. Ein Einzelseminar kann nur im Ausnahmefall von der anordnenden Behörde gestattet werden. Die Aufbauseminare dürfen von Fahrlehrern durchgeführt werden, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind.
In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Fahrerlaubnisinhaber veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt. Sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Hat ein Fahranfänger mit Alkoholkonsum oder anderer berauschender Mittel am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen, ist anstatt eines Aufbauseminares für Fahranfänger ein besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger bei einem seminarberechtigten Institut zu absolvieren; in diesem Fall kann kein Aufbauseminar bei einer Fahrschule besucht werden.
Kontakt
E-Mail-Adresse | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
---|
Adresse
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühren
Die Information über den aktuellen Punktestand (Aufforderung zum Aufbauseminar, Verwarnung) erfolgt gebührenpflichtig.
Fristen
Schon nach Anordnung der ersten Maßnahme verlängert sich die Probezeit nochmals um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre.
Hinweise
Auf der Internetseite asf-delmenhorst.de erfahren Sie, welche Fahrschule derzeit in Delmenhorst ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) anbietet. Zudem bietet die Fahrschule Wichmann, Telefon (04221) 5926439, auf der Internetseite Fahrschule Wichmann ebenfalls Aufbauseminare für Fahranfänger in Delmenhorst an.
Aufbauseminare für Fahranfänger können auch außerhalb von Delmenhorst bei einer seminarberechtigten Fahrschule besucht werden. Die Anmeldung ist bei der Fahrerlaubnisstelle (Führerscheinstelle) unverzüglich vorzulegen. Dieses kann persönlich oder per E-Mail an fahrerlaubnisdelmenhorstde erfolgen.
Nach der Anordnung zum Besuch eines Aufbauseminares für Fahranfänger verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre.
Verfahrensablauf
Sofern ein Fahrerlaubnisinhaber auf Probe auffällt und sein Vergehen im Verkehrszentralregister vermerkt wird, benachrichtigt dieses kurzfristig die Fahrerlaubnisbehörde. Maßnahmen werden auch dann eingeleitet, wenn der Verstoß in der Probezeit begangen wurde und diese zwischenzeitlich abgelaufen ist.
Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit eine rechtskräftige Straftat oder Ordnungswidrigkeit erfasst worden, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
Im Wiederholungsfall wird der Inhaber schriftlich verwarnt und ihm wird nahe gelegt, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Bei einem weiteren schwerwiegenden oder zwei weiteren weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei den Maßnahmen an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden. Für die verkehrspsychologische Beratung gelten die Vorschriften des § 4 Abs. 9 des Straßenverkehrsgesetzes.
Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und durch Teilnahme an einer Fahrprobe veranlasst werden, Mängel in ihrer Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und abzubauen. Ein Einzelseminar kann nur im Ausnahmefall von der anordnenden Behörde gestattet werden. Die Aufbauseminare dürfen von Fahrlehrern durchgeführt werden, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind.
In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Fahrerlaubnisinhaber veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt. Sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.
An wen muss ich mich wenden
Die Zuständigkeit liegt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Informationen
- Bewertung der Ordnungswidrigkeiten (A oder B - Verstoß)
- Punktebewertung nach dem Punktsystem
- Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
- Punkteabfrage in FlensburgHier können Sie erfahren, wie viele Punkte Sie in Flensburg haben.
Ansprechpartner
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
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Frau Weiner |
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(04221) 99-2275 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Frau Musielak |
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(04221) 99-2277 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Herr Woltjen |
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(04221) 99-2274 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |