Informationen zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes:
Der Bundestag verabschiedete am 19. Januar 2024 die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Das Gesetz ist nun am 26. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Da im Gesetz selbst geregelt ist, dass es drei Monate nach Verkündung in Kraft tritt, wird das Gesetz am 27. Juni 2024 in Kraft treten.
Sofern Sie in Bezug auf die Gesetzesänderung (zum Beispiel doppelte Staatsangehörigkeit) einen Antrag stellen wollen, ist dieser erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zu stellen.
Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail an einbuergerungendelmenhorstde).
Telefonisch erreichen Sie uns am Montag von 14 bis 15 Uhr sowie dienstags bis donnerstags von 11 bis 12 Uhr unter (04221) 99-2340.
Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail an einbuergerungendelmenhorstde.
Telefon | (04221) 99-2340 |
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E-Mail-Adresse | einbuergerungendelmenhorstde |
Name | Funktion | Telefon | E‑Mail |
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Frau Birk | Einbürgerungen A-G | (04221) 99-2346 | einbuergerungendelmenhorstde |
Herr Demir | Einbürgerungen H-Se | (04221) 99-2325 | einbuergerungendelmenhorstde |
Frau Drieschner | Einbürgerungen Sh-Z | (04221) 99-2348 | einbuergerungendelmenhorstde |