Informationen zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes:
Der Bundestag verabschiedete am 19. Januar 2024 die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Das Gesetz ist nun am 26. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Da im Gesetz selbst geregelt ist, dass es drei Monate nach Verkündung in Kraft tritt, wird das Gesetz am 27. Juni 2024 in Kraft treten.
Sofern Sie in Bezug auf die Gesetzesänderung (zum Beispiel doppelte Staatsangehörigkeit) einen Antrag stellen wollen, ist dieser erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zu stellen.