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Einbürgerung - Erwerbsgründe der deutschen Staatsangehörigkeit

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

Adresse

City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail an einbuergerungendelmenhorstde).

Telefonisch erreichen Sie uns am Montag von 14 bis 15 Uhr sowie dienstags bis donnerstags von 11 bis 12 Uhr unter (04221) 99-2340.

Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail an einbuergerungendelmenhorstde.