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Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)

Unterlagen

Ein Oldtimerkennzeichen wird normalerweise im Rahmen einer Zulassung zugeteilt. Dann ist zu den jeweils dort genannten Unterlagen zusätzlich das unten genannte Oldtimergutachten erforderlich. Soll die Änderung nachträglich erfolgen, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder
  • Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO
  • bei ungültiger Hauptuntersuchung (HU) ein gültiger HU-Prüfbericht gemäß § 29 StVZO
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Gebühren

Die Gebühr für die nachträgliche Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens beträgt mindestens 12,00 Euro.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlagen

  • 1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt

Voraussetzungen

Fahrzeuge gelten als historisch, wenn sie

  • vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen,
  • nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden,
  • vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden,
  • von einer amtlich anerkannten sachverständigen Person, einer Technischen Prüfstelle oder von einer Prüfingenieurin/einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation begutachtet wurden und
  • in einem guten originalen Erhaltungszustand sind.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der zuständigen Stelle über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.