Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Sie dürfen nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von 46,02 Euro für Krafträder beziehungsweise 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.
Voraussetzungen
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vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
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Begutachtung gemäß § 23 StVZO von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation
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guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs