Güterkraftverkehr - Gemeinschaftslizenz
Unterlagen
- Polizeiliches Führungszeugnis (Beleg-Art O)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei der Behörde)
- Nachweis über Sach- und Fachkundeprüfung der IHK
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger
- Eigenkapitalbescheinigung bzw. Vermögensübersicht
Das Antragsformular sowie eine vollständige Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie unter "Downloads/Links".
Gebühren
Die Genehmigungsgebühr beträgt in Abhängigkeit vom Verwaltungsaufwand und dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung in der Regel für die Gemeinschaftslizenz 340 Euro und für jede beglaubigte Kopie 100 Euro.
Fristen
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Text überprüft durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Voraussetzungen
Die Genehmigung gemäß für den gewerblichen Güterkraftverkehr wird Ihnen nur erteilt, wenn:
- die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind,
- keine Tatsachen vorliegen, die Ihre Unzuverlässigkeit als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen darlegen,
- Sie als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet sind und
- Sie und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Verfahrensablauf
- Sie müssen die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz muss inhaltlich der Anlage 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV) entsprechen.
- Die zuständige Stelle entscheidet abschließend über den Antrag.