Güterkraftverkehr - Gemeinschaftslizenz
- Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz Erteilung
- Gewerbliche Durchführung von Transportleistungen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5t bis 3,5 t (ab dem 21. Mai 2022)
- Gewerbliche Durchführung von Transportleistungen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t
- Erlaubnispflichtige Tätigkeit
- Sicherheit und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens müssen nachgewiesen werden
- Fachliche Eignung (IHK-Prüfung) des Unternehmers/Verkehrsleiters ist nachzuweisen
- Persönliche Zuverlässigkeit ist nachzuweisen
- Zuständig: Genehmigungsbehörde am Betriebssitz des Unternehmens
Die wesentlichen Erteilungsfaktoren sind:
- fachliche Eignung
Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise Ausbildung als Verkehrsfachwirt oder Speditionskaufmann/-frau (Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen)
- finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenkapital von 1.800 Euro für das erste, 900 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug bei Transportleistungen mit Fahrzeugen ab 2,5 t bis 3,5 t
Eigenkapital von 9.000 Euro für das erste, 5.000 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug bei Transportleistungen mit Fahrzeugen über 3,5 t
- persönliche Zuverlässigkeit
Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei den Bürgerämtern zu beantragen und von diesem direkt an die Erlaubnisbehörde zu übersenden. Sofern Unternehmer bereits selbstständig sind, müssen auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen der Arbeitnehmer und der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden. Die Unterlagen für die persönliche Zuverlässigkeit dürfen bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein).
Die Antragsstellung erfolgt bei der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (Betriebssitz des Unternehmens).
Stichwort: Güterkraftverkehr - nationale Erlaubnis
Informationen zur Datenschutzrichtlinie sind unter "Downloads/Links" zu finden.
Adresse
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
oder nach Vereinbarung
Unterlagen
- Polizeiliches Führungszeugnis (Beleg-Art O)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei der Behörde)
- Nachweis über Sach- und Fachkundeprüfung der IHK
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger
- Eigenkapitalbescheinigung bzw. Vermögensübersicht
Das Antragsformular sowie eine vollständige Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie unter "Downloads/Links".
Gebühren
Die Genehmigungsgebühr beträgt in Abhängigkeit vom Verwaltungsaufwand und dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung in der Regel für die Gemeinschaftslizenz 340 Euro und für jede beglaubigte Kopie 100 Euro.
Fristen
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Text überprüft durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Voraussetzungen
Die Genehmigung gemäß für den gewerblichen Güterkraftverkehr wird Ihnen nur erteilt, wenn:
- die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind,
- keine Tatsachen vorliegen, die Ihre Unzuverlässigkeit als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen darlegen,
- Sie als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet sind und
- Sie und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Verfahrensablauf
- Sie müssen die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz muss inhaltlich der Anlage 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV) entsprechen.
- Die zuständige Stelle entscheidet abschließend über den Antrag.