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Güterkraftverkehr - Gemeinschaftslizenz

  • Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz Erteilung
  • Gewerbliche Durchführung von Transportleistungen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5t bis 3,5 t (ab dem 21. Mai 2022)
  • Gewerbliche Durchführung von Transportleistungen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t
  • Erlaubnispflichtige Tätigkeit
  • Sicherheit und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens müssen nachgewiesen werden
  • Fachliche Eignung (IHK-Prüfung) des Unternehmers/Verkehrsleiters ist nachzuweisen
  • Persönliche Zuverlässigkeit ist nachzuweisen
  • Zuständig: Genehmigungsbehörde am Betriebssitz des Unternehmens

Die wesentlichen Erteilungsfaktoren sind:

  • fachliche Eignung

Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise Ausbildung als Verkehrsfachwirt oder Speditionskaufmann/-frau (Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen)

  • finanzielle Leistungsfähigkeit

Eigenkapital von 1.800 Euro für das erste, 900 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug bei Transportleistungen mit Fahrzeugen ab 2,5 t bis 3,5 t

Eigenkapital von 9.000 Euro für das erste, 5.000 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug bei Transportleistungen mit Fahrzeugen über 3,5 t

  • persönliche Zuverlässigkeit

Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei den Bürgerämtern zu beantragen und von diesem direkt an die Erlaubnisbehörde zu übersenden. Sofern Unternehmer bereits selbstständig sind, müssen auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen der Arbeitnehmer und der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden. Die Unterlagen für die persönliche Zuverlässigkeit dürfen bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein).

Die Antragsstellung erfolgt bei der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (Betriebssitz des Unternehmens).

Stichwort: Güterkraftverkehr - nationale Erlaubnis

Informationen zur Datenschutzrichtlinie sind unter "Downloads/Links" zu finden.

Adresse

City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr

oder nach Vereinbarung