Aufenthaltserlaubnisantrag zum Ehegatten- oder Kindernachzug
Unterlagen
Mit der Aushändigung des Antrages werden die Antragsteller unter anderem über den Verfahrensablauf und die erforderlichen Unterlagen informiert.
In der Regel sind mindestens folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag
- biometrietaugliche Passbilder
- Personenstandsurkunden
Die persönliche Vorsprache ist notwendig.
Gebühren
80 bis 110 Euro
Zahlungsart
Die Gebühren werden in der Regel bar in der Gebührenkasse (Bürgerbüro) gezahlt.
Hinweise
Familiennachzug zu Deutschen
Hier wird der erforderliche Aufenthaltstitel des Stammberechtigten (desjenigen, zu dem nachgezogen wird) durch den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland ersetzt.
Familiennnachzug zu Ausländern
Hier wird unterschieden zwischen dem Ehegattennachzug, Kindernachzug und Nachzug sonstiger Familienangehöriger.
Ehegattennachzug
Beide Ehepartner müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und der Ehegatte des Stammberechtigten muss sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können (wird in der Regel bereits im Visumverfahren vorausgesetzt). Zudem muss der Aufenthalt des Stammberechtigten gesichert sein.
Kindernachzug
Ein Kindernachzug setzt die Personensorgeberechtigung des oder der Stammberechtigten voraus.
Wegen der differenzierten Regelungen wird ein Beratungsgespräch in der Ausländerbehörde auch hinsichtlich des Visumverfahren empfohlen. Hier wird auch über die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen informiert.