Sprungmarken

Winterdienst

Hinweise

Die Zuständigkeit für die Organisation des Winterdienstes auf Fahrbahnen/Straßen obliegt dem Fachdienst Straßen- und Brückenbau, für die Geh- und Radwege durch die Grundstückseigentümer/Anlieger hingegen dem Fachdienst Umwelt - Abfallwirtschaft.