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Veranstaltungen: Straßenverkehrsordnung - Erlaubnisse und Ausnahmen

Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Pläne, aus denen die örtliche Lage der Veranstaltung sowie die vorgesehene Absicherung (durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtung) ersichtlich ist

Bitte vergessen Sie nicht, Angaben darüber zu machen, wie Sie das Veranstaltungsgelände nutzen wollen. Insbesondere der Aufbau von Zelten oder anderer schwer beweglicher Gegenstände sowie das Anbieten von Speisen und Getränken (Alkohol) sind für die Antragsbearbeitung wichtig.

Fristen

Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden. Je nach Veranstaltungsgröße und Auswirkung auf den Verkehr kann auch ein Zeitraum von mehr als zwei Wochen erforderlich sein. In einigen Fällen größerer Veranstaltungen sind sogar mehrmonatige Vorlaufzeiten sinnvoll. Sprechen Sie vorher mit den Sachbearbeitern, ob der von Ihnen angedachte Vorlaufzeitraum ausreicht.

Hinweise

Marktrechtliche Veranstaltungen auf Plätzen im Bereich der Delmenhorster Innenstadt werden vom Fachdienst Bürgerservice bearbeitet
(Sondernutzung).

Bedenken Sie, dass bei einem Lebensmittel- und/oder Getränkeverkauf gewerberechtliche Belange betroffen sein könnten. Entsprechende Informationen gibt der Fachdienst Gewerbeservice.

Sollten Sie Ihre Veranstaltung im öffentlichen Raum, zum Beispiel, durch Plakate bewerben wollen, wenden Sie sich bitte an die Ströer DSM Deutsche Städte Medien GmbH unter Telefon (0421) 399-5316/-5321 oder per E-Mail an GMartinstroerde