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Veranstaltungen: Straßenverkehrsordnung - Erlaubnisse und Ausnahmen

Wenn Sie eine Veranstaltung durchführen wollen, benötigen Sie eine verkehrsbehördliche Erlaubnis, sobald der öffentliche Verkehr beeinflusst wird. Dies ist auch dann möglich, wenn eine Veranstaltung unmittelbar an einen Verkehrsraum grenzt.

Bei Veranstaltungen, die nur in Delmenhorst stattfinden und bei denen die Stadtgrenze über die gesamte Veranstaltungsstrecke nicht verlassen wird, insbesondere bei ortsfesten Veranstaltungen (zum Beispiel Straßenfeste) aber auch mobilen Veranstaltungen (zum Beispiel Radrennen), ist die Stadt Delmenhorst zuständig.

Bei Veranstaltungen, die an mehreren Orten durchgeführt werden, insbesondere bei mobilen Veranstaltungen, ist - sobald die Stadtgrenze im Verlauf der Strecke verlassen wird - die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) zuständig. Gleiches kann bei ortsfesten Veranstaltungen zum Tragen kommen, wenn sich die Veranstaltung über die Stadtgrenze hinaus ausdehnt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die NLStBV unter Telefon (0441) 2181-222 oder per E-Mail ansabine.grothenlstbv-ol.niedersachsende.

Adresse

Stadthaus
Am Stadtwall 1
27749 Delmenhorst