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Verkehrsverbote/Ausnahmen

Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)

Gebühren

für einen Tag: 10,20 Euro
für zwei Tage bis zu einem Monat: 25 Euro
für über einen Monat bis zu einem Jahr (Maximaldauer): 150 Euro

Fristen

Der Antrag wird in der Regel im Laufe einer Woche bearbeitet. Bei einer größeren Anzahl von Ausnahmegenehmigungen kann sich die Bearbeitung jedoch verlängern.

Rechtsgrundlagen

§ 46 Absatz 1 Nr. 2 oder 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Hinweise

Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

Wenn Sie wegen Anlieferungen in einen Verbotsbereich mit dem Zusatzverkehrszeichen "Betriebs- und Versorgungsdienst frei" einfahren wollen, können Sie dies ohne Ausnahmegenehmigung tun, solange sich das Lieferziel im Verbotsbereich befindet.