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Verkehrsverbote/Ausnahmen

Wer aufgrund besonderer Umstände einmalig oder vorübergehend eine Straße mit bestimmten Verkehrsverboten (zum Beispiel Gewichtsbeschränkung oder Einfahrtverbot für bestimmte Fahrzeuge) befahren will, kann fahrzeugbezogen eine Ausnahme vom konkreten Verkehrsverbot beantragen.

In seltenen Fällen kann eine Dauerausnahme beantragt werden, wenn persönliche oder in der Örtlichkeit liegende Gründe vorliegen.

Adresse

Stadthaus
Am Stadtwall 1
27749 Delmenhorst