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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - ersetzen

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Fahrzeugbrief
  • gültiger Prüfbericht über eine bestandene Hauptuntersuchung (HU)

Gebühren

  • bei Verlust des Fahrzeugscheines: 16,10 Euro
  • bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I: 11,40 Euro

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlagen

§ 11 FZV

1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 GebOSt

Hinweise

Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben (an die ZB Teil I angeheftet).

In den Feldern 15.1 bis 15.3 wird aus Platzgründen nur die kleinste genehmigte Reifengröße eingetragen. Alle für Ihr Fahrzeug genehmigten Reifen- und Felgengrößen finden Sie im alten Fahrzeugbrief, der Ihnen entwertet zurückgegeben wird oder - bei neueren Fahrzeugen - in der EG-Typgenehmigung (Abdruck in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung/im COC).

 

Verfahrensablauf

Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, welches an die Zulassungsbescheinigung Teil I angeheftet ist.

Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.

Bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung können Strafen nach §§ 156, 161 Strafgesetzbuch (StGB) und § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eintreten.