Kfz: Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- ggf. die Allgemeine Betriebserlaubnis von angebauten oder geänderten Teilen (z.B. LM-Räder, Anhängekupplung)
- je nach Fahrzeug können noch weitere Unterlagen erforderlich sein (bitte vorher beim Sachverständigen nachfragen)
Fristen
Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) folgende Fristen vor:
Fahrzeugart |
Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU |
Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung |
PKW |
24 |
36 |
Kraftrad, einschließlich Leichtkraftrad |
24 |
24 |
Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht bis 0,75 t |
24 |
36 |
Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht von 0,75 t bis 3,5 t |
24 |
24 |
Wohnmobile unter 3,5 t |
24 |
36 |
LKW, |
24 |
24 |
Wohnmobile, |
bis 6 Jahre: 24 |
24 |
Wohnmobile |
12 |
12 |
Selbstfahrervermietfahrzeuge, Mietwagen und Taxen müssen alle 12 Monate zur HU.
Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfristen überzogen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen:
- zwei bis vier Monate: 15 Euro
- vier bis acht Monate: 25 Euro
- über acht Monate: 40 Euro und 2 Punkte in Flensburg
Seit dem 1. Juli 2012 wird nach überzogener Untersuchungsfrist eine höhere Gebühr für die Untersuchung fällig.