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Kfz: Hauptuntersuchung (HU/TÜV)

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • ggf. die Allgemeine Betriebserlaubnis von angebauten oder geänderten Teilen (z.B. LM-Räder, Anhängekupplung)
  • je nach Fahrzeug können noch weitere Unterlagen erforderlich sein (bitte vorher beim Sachverständigen nachfragen)

Fristen

Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) folgende Fristen vor:

Fahrzeugart

Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU

Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung

PKW

24

36

Kraftrad, einschließlich Leichtkraftrad

24

24

Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht bis 0,75 t

24

36

Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht von 0,75 t bis 3,5 t

24

24

Wohnmobile unter 3,5 t

24

36

LKW,
zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t

24

24

Wohnmobile,
zulässiges Gesamtgewicht 3,5 bis 7,5 t

bis 6 Jahre: 24
älter als 6 Jahre: 12

24

Wohnmobile 
zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t

Lkw und Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t

12

12


Selbstfahrervermietfahrzeuge, Mietwagen und Taxen müssen alle 12 Monate zur HU.

Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfristen überzogen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen:

  • zwei bis vier Monate: 15 Euro
  • vier bis acht Monate: 25 Euro
  • über acht Monate: 40 Euro und 2 Punkte in Flensburg

Seit dem 1. Juli 2012 wird nach überzogener Untersuchungsfrist eine höhere Gebühr für die Untersuchung fällig.

Rechtsgrundlagen

§ 29 StVZO