Kfz: Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
Um zu gewährleisten, dass sich Ihr Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in einem verkehrssicheren Zustand befindet, muss es in regelmäßigen Abständen einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden. Hierbei wird Ihr Fahrzeug durch einen Sachverständigen überprüft, um etwaige Mängel festzustellen. Nach der Untersuchung bekommen Sie einen detaillierten Prüfbericht ausgehändigt.
Seit dem 1. Januar 2010 gibt es keine eigenständige Abgasuntersuchung mehr. Sie wurde als eigenständiger Teil in die Hauptuntersuchung (HU) integriert. Damit entfallen seit dem 1. Januar 2010 auch die AU-Plaketten, es gibt nur noch die HU-Plaketten.
Die Zuständigkeit liegt bei den Prüfstellen und den Fachwerkstätten/ Autohäusern. Im Regelfall kommt in diese Firmen in unterschiedlichen Abständen ein Sachverständiger, der die Prüfung vor Ort durchführt.
Adresse
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- ggf. die Allgemeine Betriebserlaubnis von angebauten oder geänderten Teilen (z.B. LM-Räder, Anhängekupplung)
- je nach Fahrzeug können noch weitere Unterlagen erforderlich sein (bitte vorher beim Sachverständigen nachfragen)
Fristen
Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) folgende Fristen vor:
Fahrzeugart |
Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU |
Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung |
PKW |
24 |
36 |
Kraftrad, einschließlich Leichtkraftrad |
24 |
24 |
Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht bis 0,75 t |
24 |
36 |
Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht von 0,75 t bis 3,5 t |
24 |
24 |
Wohnmobile unter 3,5 t |
24 |
36 |
LKW, |
24 |
24 |
Wohnmobile, |
bis 6 Jahre: 24 |
24 |
Wohnmobile |
12 |
12 |
Selbstfahrervermietfahrzeuge, Mietwagen und Taxen müssen alle 12 Monate zur HU.
Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfristen überzogen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen:
- zwei bis vier Monate: 15 Euro
- vier bis acht Monate: 25 Euro
- über acht Monate: 40 Euro und 2 Punkte in Flensburg
Seit dem 1. Juli 2012 wird nach überzogener Untersuchungsfrist eine höhere Gebühr für die Untersuchung fällig.