Sprungmarken

Kfz-Kennzeichen: Rotes 07er (Oldtimer)

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichens
  • Zulassungsbescheinigungen Teil II / Fahrzeugbriefe der Fahrzeuge, die eingetragen werden sollen. Ist keine Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief vorhanden, muss ein Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
  • Auflistung der Fahrzeuge, für die ein rotes Kennzeichen beantragt wird
  • Gutachten nach § 23 StVZO über die Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis der Belegart "0")
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für rote Kennzeichen
  • Bestätigung, dass Sie an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen und die Fahrzeuge dort einsetzen möchten
  • SEPA-Lastschriftmandat (vollständig ausgefüllt und vom Halter und Kontoinhaber unterschrieben) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer durch das Hauptzollamt Bremen 

Gebühren

Die Gebühr für die Zuteilung beträgt 75,30 Euro (ggf. zuzüglich 3,30 Euro für eine schriftliche Auskunft aus dem Verkehrszentralregister).

Fristen

Die erstmalige Zuteilung wird auf sechs Monate befristet. Wird das Kennzeichen beanstandungsfrei geführt, wird die Genehmigung unbefristet verlängert.

Rechtsgrundlagen

§ 17 FZV

1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt

Hinweise

Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge