Kfz-Kennzeichen: Rotes 07er (Oldtimer)
Das rote Oldtimer-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Für jedes Fahrzeug wird ein roter Fahrzeugschein ausgestellt. Jede Fahrt ist in einem Nachweisheft einzutragen. Die Nummer des Kennzeichens beginnt mit "07".
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Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
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Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
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Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge
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vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
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Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 StVZO
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guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob der Antragsteller persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für den Antragsteller zuständige Polizeibehörde angehört. Weiterhin ist die Vorlage eines Führungszeugnisses erforderlich und es wird eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister eingeholt.
Die Zulassungsbehörde stellt für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein aus, auch wenn nur ein rotes Kennzeichen beantragt wird. Damit ist bei einem Kennzeichen(paar) und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig. Jede Verwendung des Kennzeichens ist in einem Nachweisheft zu dem jeweiligen Fahrzeug einzutragen.
Adresse
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr
Unterlagen
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gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
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Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichens
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Zulassungsbescheinigungen Teil II / Fahrzeugbriefe der Fahrzeuge, die eingetragen werden sollen. Ist keine Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief vorhanden, muss ein Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.
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bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
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Auflistung der Fahrzeuge, für die ein rotes Kennzeichen beantragt wird
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Gutachten nach § 23 StVZO über die Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer
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Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis der Belegart "0")
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elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für rote Kennzeichen
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Bestätigung, dass Sie an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen und die Fahrzeuge dort einsetzen möchten
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SEPA-Lastschriftmandat (vollständig ausgefüllt und vom Halter und Kontoinhaber unterschrieben) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer durch das Hauptzollamt Bremen
Gebühren
Die Gebühr für die Zuteilung beträgt 75,30 Euro (ggf. zuzüglich 3,30 Euro für eine schriftliche Auskunft aus dem Verkehrszentralregister).
Fristen
Rechtsgrundlagen
§ 17 FZV
1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt
Hinweise
Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
- Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge