Sprungmarken

Hundesteuer

Gebühren

Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt ab dem 1. Januar 2024 jährlich:

  • für den 1. Hund: 108 Euro/Jahr
  • für den 2. Hund: 156 Euro/Jahr
  • für jeden weiteren Hund: 180 Euro/Jahr
  • für den 1. gefährlichen Hund: 600 Euro/Jahr
  • für den 2. gefährlichen Hund: 870 Euro/Jahr
  • für jeden weiteren gefährlichen Hund: 990 Euro/Jahr

(§3 der Hundesteuersatzung der Stadt Delmenhorst) 

Fristen

Hundehalter sind verpflichtet, einen Hund schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme in den Haushalt (Anschaffung) anzumelden.

Hinweise

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.