Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Gemäß der Hundesteuer der Stadt Delmenhorst entsteht die Anmeldepflicht, wenn der Hund älter als drei Monate ist, bei Neuerwerb oder Zuzug mit Hund oder bei einer Pflege oder Verwahrung von mehr als zwei Monaten.
Telefon | (04221) 99-2269 |
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E-Mail-Adresse | steuern-abgabendelmenhorstde |
Um Ihre Anliegen bearbeiten zu können, benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie für die folgenden Öffnungszeiten vereinbaren:
Montag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 13 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Jeden ersten Sonnabend im Monat: 10 bis 13 Uhr
Durch die Terminvereinbarung kommt es zu geringeren Wartezeiten und somit weniger Begegnungen vieler Menschen.
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt ab dem 1. Januar 2024 jährlich:
(§3 der Hundesteuersatzung der Stadt Delmenhorst)
Hundehalter sind verpflichtet, einen Hund schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme in den Haushalt (Anschaffung) anzumelden.
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Carls | (04221) 99-2269 | steuern-abgabendelmenhorstde |