Fahrerlaubnis: Neuerteilung
Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Ihr deutscher Führerschein entzogen bzw. Ihr ausländischer Führerschein aberkannt wurde.
Erst wenn Ihnen eine Fahrerlaubnis durch eine Fahrerlaubnisbehörde neuerteilt wurde, dürfen Sie wieder mit einem führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dies ist frühestens nach Ablauf einer evtl. vorliegenden Fahrerlaubnissperre möglich. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie einen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach § 20 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Hauptwohnsitz) stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde überprüft, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bestehen. Damit die notwendige Prüfung rechtzeitig abgeschlossen werden kann, wird empfohlen, den Antrag auf Neuerteilung sechs Monate vor Ablauf einer eventuell vorliegenden Fahrerlaubnissperrfrist mit den erforderlichen Antragsunterlagen zu stellen.
Der Richter hat im Strafverfahren bzw. die Fahrerlaubnisbehörde im Entziehungsverfahren nicht darüber entschieden, ob Sie nach Ablauf der Fahrerlaubnissperrfrist wieder zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet sind. Der Richter entscheidet auch nicht darüber, ob eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) gefordert werden muss. Vielmehr muss die Fahrerlaubnisbehörde nach Antragstellung prüfen, ob Bedenken gegen Ihre körperliche, geistige oder charakterliche Eignung bestehen. Dabei wird regelmäßig eine MPU gefordert, wenn wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen worden ist, der Entzug wegen einer Straftat nach §§ 315 c und 316 Strafgesetzbuch (StGB) (Trunkenheit im Straßenverkehr) erfolgt ist oder die Fahrerlaubnis bereits früher einmal entzogen worden war.
Wenn Sie sich vorab informieren möchten, was bei einer MPU erwartet wird und wie Sie sich darauf vorbereiten können, können Sie sich im Vorfeld an eine Begutachtungsstelle für Fahreignung wenden und an kostenlosen Informationsveranstaltungen teilnehmen. Termine erfahren Sie bei den Begutachtungsstellen. Weiteres Informationsmaterial liegt zudem bei den Fahrerlaubnisbehörden aus oder können Sie bei der Bundesanstalt für Straßenverkehr (BAST) erhalten. Es steht Ihnen frei, sich mit Hilfe von Verkehrspsychologen auf eine anstehende MPU vorzubereiten. Häufig ist dies sinnvoll. Haben Sie Betäubungsmittel genommen oder Alkohol getrunken, ist die Vorsprache bei einem Verkehrspsychologen sinnvoll. Nur dieser kann Ihnen sagen, ob und über welchen Zeitrahmen Sie Abstinenznachweise für eine anstehende MPU vorlegen müssen.
Kontakt
E-Mail-Adresse | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
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Adresse
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
Unterlagen
- Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass
- Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- Führungszeugnis der Belegart "0", zu beantragen bei der Stadt Delmenhorst oder online beim Bundesamt für Justiz.
Für die Antragstellung der Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich:
- Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gem. § 12 Abs. 6 i. V. m. Anlage 6 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
Für die Antragstellung der Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, CE79, D1, D1E, D und DE zusätzlich:
- augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gem. § 12 Abs. 6 i. V. m. Anlage 6 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gem. § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 FeV (Ärzte verfügen im Regelfall über diesen Vordruck. Die Bescheinigung kann von jedem Arzt erstellt werden. Bei Antragstellung darf sie nicht älter als ein Jahr sein.)
Für die Antragstellung der Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich:
- leistungspsychologisches Gutachten gem. § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 2 FeV (Sie beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.)
Nach Antragseingang werden ggf. weitere Erklärungen/Unterlagen nachgefordert. Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine evtl. abzulegende Prüfung mitgeteilt. Eine theoretische und praktische Prüfung wird bei den Klassen A, A1, A2 B, BE, AM, L und T bei einer fahrerlaubnislose Zeit von mindestens 10 Jahren und bei den Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E nach einer fahrerlaubnislose Zeit von mindestens 7 Jahren gefordert.
Zahlungsart
Bar oder per EC-Karte
Fristen
Der Neuerteilungsantrag sollte 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist (jedoch nicht früher) bei der zuständigen Stelle eingereicht werden, damit der Führerschein zum Sperrfristende erteilt werden kann.
Hinweise
Weitere Informationen zum Neuerteilungsverfahren der Fahrerlaubnis können Sie während der Servicezeiten beim Fachdienst Bürgerservice - Fahrerlaubnisse erfragen. Fachkundige Hinweise finden Sie auch beim Niedersächsischen Justizministerium.
Wenn Sie sich vorab darüber informieren möchten, was bei einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) auf Sie zukommt, was von Ihnen erwartet wird, wie Sie sich darauf vorbereiten können, so besteht die Möglichkeit, dass Sie sich im Vorfeld bereits an eine Begutachtungsstelle für Fahreignung in Ihrer Nähe wenden und an kostenlosen Informationsveranstaltungen teilnehmen. Termine erfahren Sie von den Begutachtungsstellen.
Weiteres Informationsmaterial liegt zudem beim Fachdienst Bürgerservice - Fahrerlaubnisse im Wartebereich zur Abholung aus. Es steht Ihnen frei sich mit Hilfe von Verkehrspsychologen auf eine anstehende MPU vorzubereiten, häufig ist dieses sinnvoll.
Verfahrensablauf
Ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann nur gestellt werden, wenn Sie persönlich bei der Stadt Delmenhorst - Fahrerlaubnisse - vorsprechen; ein Übersenden des Antrages erfolgt nicht. Bei Ihrer Vorsprache wird das komplette Verfahren durchgesprochen. Telefonische Auskünfte können aus datenschutzrechtlichen Gründen nur allgemeiner Art erfolgen. Möchten Sie mehr zu Ihrem speziellen Fall erfahren, wird empfohlen persönlich mit Ihrem Ausweis vorzusprechen.
Die Fahrerlaubnisstelle überprüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bestehen. Dabei wird regelmäßig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) gefordert, wenn ein wiederholter Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften nach §§ 315c und 316 Strafgesetzbuch (StGB) vorliegt oder die Fahrerlaubnis bereits früher entzogen wurde.
Da die entsprechenden Ermittlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Den entsprechenden Antragsvordruck können Sie bei Antragstellung ausfüllen oder im Vorfeld bei der Fahrerlaubnisstelle herausholen. Das Ausfüllen nimmt nur eine geringe Zeit in Anspruch. Für die Beratung durch unser kompetentes Team sollten Sie ca. 30 Minuten einplanen, bringen Sie daher etwas Zeit mit.
Mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis darf der Inhaber wieder mit einem führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Downloads und Links
- BAST - MPU InformationenWichtige Hinweise zu Neuerteilungen, MPU, Abstinenznachweisen, Sperrfrist und Vorbereitung auf die MPU
- Begutachtungsstellen für Fahreignung
- Fotomustertafel
Ansprechpartner
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
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(04221) 99-2275 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Frau Musielak |
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(04221) 99-2273 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Frau Paul |
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(04221) 99-2270 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Herr Seedorf |
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(04221) 99-2277 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Herr Woltjen |
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(04221) 99-2274 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |