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Einbürgerung - Erwerbsgründe der deutschen Staatsangehörigkeit

Unterlagen

Den erforderlichen Antrag gibt es in der Einbürgerungsbehörde. Je nach Einzelfall müssen noch weitere Unterlagen vorgelegt werden.

Ihre Ansprechpartner informieren Sie über die Erfolgsaussichten des Antrags bzw. über den Zeitpunkt, ab dem eine Einbürgerung möglich sein könnte.

Gebühren

Einbürgerung von Erwachsenen: 255 Euro
Einbürgerung von Kindern: 51 Euro

Zahlungsart

Überweisung nach schriftlicher Aufforderung

Fristen

Die Bearbeitungszeit richtet sich unter anderem nach dem aktuellen Antragsvolumen. Wir bemühen uns stets zeitnah Ihre Anträge zur bearbeiten. Aufgrund der aktuell sehr hohen Antragszahlen ist dies jedoch nicht in jedem Fall möglich. Insofern bitten wir, Antragsunterlagen erst abzugeben, wenn die von uns geforderten Unterlagen vorliegen. 

Bitte beachten Sie, dass das neue Einbürgerungsrecht, u.a. mit Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft noch nicht in Kraft getreten ist. Wir werden Sie hier informieren, sobald die Änderung eingetreten ist. Bitte sehen Sie aktuell von Abfragen ab.

Rechtsgrundlagen

Wichtige Grundlagen im Staatsangehörigkeitsrecht finden Sie hier.