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Verpflichtungserklärung für Besuchseinladung

Unterlagen

  • ausgefüllte Einladung/Verpflichtungserklärung (Original und Durchschrift), noch nicht unterschreiben (Abgabe und Bearbeitung bei dem Sachbearbeiter, der für den Nachnamen des Eingeladenen zuständig ist)
  • gültige Ausweispapiere
  • aktuelle Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, Rentenbescheid usw.)
  • Belege über die Mietkosten oder den Abtrag, aus denen auch die Wohnungsgröße hervorgeht
  • bei Selbstständigen: Gewerbeanmeldung, ggf. Handels-/Vereinsregisterauszug, aktueller Steuerbescheid, aktuelle Bescheinigung eines Steuerberaters zur Gewinnermittlung
  • möglichst eine Passkopie des Eingeladenen
  • Wohnanschrift des Eingeladenen

Gebühren

29 Euro
+0,50 Euro für das fälschungssichere Formular

Zahlungsart

Die anfallenden Gebühren sind zurzeit bargeldlos mit EC-Karte in der Gebührenkasse (Bürgerbüro) zu entrichten.

Fristen

Sofort, sofern die notwendigen Unterlagen vorliegen.

Hinweise

Das fälschungssichere Formular der Einladung/Verpflichtungserklärung wird nur gegen Vorlage eines Ausweisdokuments ausgehändigt.