Verpflichtungserklärung für Besuchseinladung
Ansprechpartner
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Behlmer | (04221) 99-2362 | auslaenderbehoerdedelmenhorstde |
Herr Ledwoin | (04221) 99-2393 | auslaenderbehoerdedelmenhorstde |
Besucher, die für die Einreise nach Deutschland visumspflichtig sind, können von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft) aufgefordert werden, eine Besuchseinladung und/oder eine Verpflichtungserklärung einzureichen.
Während die Besuchseinladung formlos von Ihnen in einem Brief verfasst werden kann, handelt es sich bei der Verpflichtungserklärung um ein bundeseinheitliches Formblatt, was Sie bei Vorliegen der unten genannten Voraussetzungen bei der Ausländerbehörde erhalten können.
Bei der Beantragung eines Visums sind Unterlagen vorzulegen, aus denen die deutsche Auslandsvertretung erkennen kann, dass ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunfts- oder Wohnsitzstaat vorhanden sind.
Dieser Nachweis kann auch durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung von einem in Deutschland lebenden Gastgeber geführt werden.
Mit der Verpflichtungserklärung werden
vom Beginn der Gültigkeit des Visums bis zur Beendigung des Aufenthalts oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck sichergestellt. Das heißt, dass staatliche Stellen von dem Verpflichtungsgeber eventuelle Kosten einfordern.
Die Verpflichtungserklärung ist auf einem bundeseinheitlichen Formular abzugeben.
Voraussetzungen
Telefon | (04221) 99-2362 |
---|---|
(04221) 99-2393 | |
Raum | 211 (2. Etage) |
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) möglich.
Telefonisch erreichen Sie uns regelmäßig zu folgenden Zeiten:
- Montag: 14 bis 15 Uhr
- Dienstag bis Donnerstag: 11 bis 12 Uhr
Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer an auslaenderbehoerdedelmenhorstde.
29 Euro
+0,50 Euro für das fälschungssichere Formular
Die anfallenden Gebühren sind zurzeit bargeldlos mit EC-Karte in der Gebührenkasse (Bürgerbüro) zu entrichten.
Sofort, sofern die notwendigen Unterlagen vorliegen.
Das fälschungssichere Formular der Einladung/Verpflichtungserklärung wird nur gegen Vorlage eines Ausweisdokuments ausgehändigt.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Behlmer | (04221) 99-2362 | auslaenderbehoerdedelmenhorstde |
Herr Ledwoin | (04221) 99-2393 | auslaenderbehoerdedelmenhorstde |