Aufenthaltserlaubnisantrag zum Sprachkurs
Unterlagen
- Nachweis über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes während des Intensivsprachkurses
- Nachweis, ersatzweise Verpflichtungserklärung, eines Dritten
- Bestätigung einer Bildungseinrichtung, auch über die Dauer des Intensivsprachkurses
Fristen
Die Bearbeitungszeit umfasst hier auch das Visumverfahren, auf dessen Zeitvorgaben die Ausländerbehörde keinen Einfluss hat.
Rechtsgrundlagen
Die Regelungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Intensivsprachkurses erfassen nicht studienvorbereitende oder berufsvorbereitende Maßnahmen. Grundsätzlich müssen Teilnehmer nach der Zweckerfüllung also wieder ausreisen. Die Beantragung der Wiedereinreise zu anderen Zwecken steht dem nicht entgegen.
Hinweise
Grundsätzlich ist die Erwerbstätigkeit während eines Intensivsprachkurses ausgeschlossen, da von einer Eigenfinanzierung des Kurses und des Aufenthaltes ausgegangen wird.