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Anzeige der gewerbsmäßigen Haltung von Gehegewild

Unterlagen

  • Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde nach Anzeigevordrucken.
  • Formlose Anzeige mit folgendem Inhalt:
    • Art, Zahl und Geschlecht der zu haltenden Tiere
    • Angaben zur verantwortlichen Person für die Tätigkeit
    • Angaben über Größe und Ausgestaltung des zu errichtenden Geheges
  • Sachkundenachweise für die jeweiligen Personen, die Umgang mit den Tieren haben
  • Skizze(n) der Haltungseinrichtung(en

Voraussetzungen

  • Die Anzeige muss spätestens vier Wochen vor Tätigkeitsbeginn der zuständigen Veterinärbehörde vorliegen.
  • Außerdem müssen Sie die tierschutzrechtlichen Haltungsanforderungen, insbesondere zur Erfüllung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes sicherstellen.
  • Die Anzeige enthält alle erforderlichen Angaben.
  • Alle erforderlichen Unterlagen liegen vor.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Stelle eingereicht haben, werden die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.

Zuständige Stelle

Ihr Ansprechpartner sind die Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen, der Region Hannover sowie der Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.