Anzeige der gewerbsmäßigen Haltung von Gehegewild
Sie wollen Tiere wild lebender Arten in Wildgehegen halten und züchten? Sie üben die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung aus? Dann müssen Sie diese Tierhaltung mindestens vier Wochen vor deren Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Veterinärbehörde anzeigen.
Adresse
Stadthaus II
Hans-Böckler-Platz 16
27749 Delmenhorst
Hans-Böckler-Platz 16
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung