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Personenstandsurkunden

Gebühren

Folgende Gebühren werden nach Tarifnummer 105 der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) erhoben:

  • Ausstellung einer Personenstandsurkunde: 15 Euro (Für jedes weitere Exemplar wird, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird, die Hälfte der vorgesehenen Gebühr erhoben.) 
  • Erteilung einer Auskunft aus einem Personenstandsregistereintrag oder Gewährung einer Einsicht: 15 Euro
  • Erteilung einer Auskunft aus einer Sammelakte oder Gewährung einer Einsicht: 30 Euro
  • Suchen eines Eintrags oder eines Vorgangs, wenn zum Aufsuchen erforderliche Angaben nicht gemacht werden: nach Zeitaufwand jedoch höchstens 90 Euro
  • Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung: 15 Euro
  • Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie: 15 Euro