Personenstandsurkunden
Sie benötigen eine standesamtliche Urkunde?
Bei uns können Sie Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister beantragen, wenn die Beurkundung des Personenstandsfalles in Delmenhorst erfolgt ist.
Bei der Ausstellung einer Urkunde müssen vom Standesamt strenge Datenschutzvorschriften beachtet werden.
Eine Urkunde erhält grundsätzlich nur
- die Person, auf die sich der Eintrag bezieht,
- sein Ehe- oder Lebenspartner (nicht bei geschiedener Ehe oder aufgelöster Lebenspartnerschaft),
- Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person,
- Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person,
- Geschwister (nur für Geburts- und Sterbeurkunden),
- derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der vorstehend aufgeführten Personen vorlegt und
- derjenige, der ein berechtigtes Interesse an der Urkunde belegen kann.
Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.
Bei einer persönlichen Vorsprache wird gegen Vorlage des Personalausweises/Reisepasses und ggf. einer Vollmacht von der Person, für die die Urkunde erstellt werden soll, die Urkunde sofort ausgestellt.
Eine Anforderung kann auch telefonisch, per Brief oder online erfolgen. Die gewünschten Urkunden werden dann zusammen mit einer Rechnung übersandt.
Wenn Sie Urkunden im Rahmen einer Ahnenforschung benötigen, so wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechpartnerin.
Kontakt
Telefon | (04221) 99-2375 |
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Telefax | (04221) 99-1213 |
Raum | 5 |
Adresse
Rathausplatz 1
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail zu folgenden Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Um Warteschlangen zu vermeiden, bittet die Stadt um pünktliche Termineinhaltung.