Die Wirtschaftliche Jugendhilfe umfasst finanzielle Leistungen nach den gesetzlichen Maßgaben der Jugendhilfe:
- Übernahme der Entgelte bei Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heimen oder anderen betreuten Wohnformen
- Übernahme der Kosten bei Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen bei ambulanten und teilstationären Hilfen
- Gewährung von Krankenhilfen bei Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heim- und Vollzeitpflege
- Gewährung von einmaligen Leistungen an Hilfeempfänger im Falle der Fremdunterbringung
- Gewährung von Annex-Leistungen nach dem 8. Sozialgesetzbuch
- Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Vollzeitpflege
- Festsetzung der Kostenbeiträge der Unterhaltspflichtigen und jungen Volljährigen im Falle einer Fremdunterbringung
- Festsetzung der Kostenbeiträge für die Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Vollzeitpflege
Die Wirtschaftliche Eingliederungshilfe U18 umfasst folgende Leistungen nach den gesetzlichen Maßgaben des Eingliederungshilferechts:
- Antragsbearbeitung und Gewährung ambulanter, teilstationärer und stationärer Eingliederungshilfen für Menschen unter 18 Jahren
- Finanzielle Abwicklung der personen- und einrichtungszentrierten Leistungen der Eingliederungshilfen für Menschen unter 18 Jahren