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Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Wirtschaftliche Eingliederungshilfe U18

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe umfasst finanzielle Leistungen nach den gesetzlichen Maßgaben der Jugendhilfe: 

  • Übernahme der Entgelte bei Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heimen oder anderen betreuten Wohnformen
  • Übernahme der Kosten bei Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen bei ambulanten und teilstationären Hilfen
  • Gewährung von Krankenhilfen bei Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heim- und Vollzeitpflege
  • Gewährung von einmaligen Leistungen an Hilfeempfänger im Falle der Fremdunterbringung
  • Gewährung von Annex-Leistungen nach dem 8. Sozialgesetzbuch
  • Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Vollzeitpflege
  • Festsetzung der Kostenbeiträge der Unterhaltspflichtigen und jungen Volljährigen im Falle einer Fremdunterbringung
  • Festsetzung der Kostenbeiträge für die Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Vollzeitpflege

Die Wirtschaftliche Eingliederungshilfe U18 umfasst folgende Leistungen nach den gesetzlichen Maßgaben des Eingliederungshilferechts:

  • Antragsbearbeitung und Gewährung ambulanter, teilstationärer und stationärer Eingliederungshilfen für Menschen unter 18 Jahren 
  • Finanzielle Abwicklung der personen- und einrichtungszentrierten Leistungen der Eingliederungshilfen für Menschen unter 18 Jahren 

Adresse

Lange Straße 1 (Seiteneingang)
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

nach Terminvereinbarung

Kontakt

Kontaktdaten
Telefax 04221 99-142637
Raum 1. Etage rechts

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