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Briefwahl

Wer am Wahltag verhindert ist, sein zuständiges Wahllokal persönlich aufzusuchen, kann einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Die Antragstellung kann schriftlich oder mündlich erfolgen  aber nicht telefonisch. Sie können online oder auch per E-Mail Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Nutzen Sie dazu bitte die E-Mail Adresse briefwahldelmenhorstde.

Für die Wahlen ist ab dem 6. Mai 2024 im Multifunktionsraum des City-Centers an der Langen Straße 1a (Eingang über die Marktstraße) ein Briefwahlbüro eingerichtet. Ein Besuch im Briefwahlbüro ist nach Terminvereinbarung möglich. Zur Antragstellung sind die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Termine können Sie für die folgenden Öffnungszeiten vereinbaren:
Montag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 13 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr

Grundsätzlich haben Wählerinnen und Wähler im Briefwahlbüro die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen mitzunehmen oder direkt vor Ort Ihre Stimmen abzugeben. Wenn sie für eine andere Person die Unterlagen erhalten wollen, ist eine schriftliche Vollmacht unbedingt erforderlich. Das gilt auch für nahestehende Angehörige. Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel persönlich zu kennzeichnen, dürfen durch eine Hilfsperson unterstützt werden.

Für weitere Fragen steht der Bürgerservice Wahlen und Volksabstimmungen gerne zur Verfügung.

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