Veranstaltungen: Straßenverkehrsordnung - Erlaubnisse und Ausnahmen
Wenn Sie eine Veranstaltung durchführen wollen, benötigen Sie eine verkehrsbehördliche Erlaubnis, sobald der öffentliche Verkehr beeinflusst wird. Dies ist auch dann möglich, wenn eine Veranstaltung unmittelbar an einen Verkehrsraum grenzt.
Bei Veranstaltungen, die nur in Delmenhorst stattfinden und bei denen die Stadtgrenze über die gesamte Veranstaltungsstrecke nicht verlassen wird, insbesondere bei ortsfesten Veranstaltungen (zum Beispiel Straßenfeste) aber auch mobilen Veranstaltungen (zum Beispiel Radrennen), ist die Stadt Delmenhorst zuständig.
Bei Veranstaltungen, die an mehreren Orten durchgeführt werden, insbesondere bei mobilen Veranstaltungen, ist - sobald die Stadtgrenze im Verlauf der Strecke verlassen wird - die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) zuständig. Gleiches kann bei ortsfesten Veranstaltungen zum Tragen kommen, wenn sich die Veranstaltung über die Stadtgrenze hinaus ausdehnt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die NLStBV unter Telefon (0441) 2181-222 oder per E-Mail ansabine.grothenlstbv-ol.niedersachsende.
Adresse
Stadthaus
Am Stadtwall 1
27749
Delmenhorst
Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Pläne, aus denen die örtliche Lage der Veranstaltung sowie die vorgesehene Absicherung (durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtung) ersichtlich ist
Bitte vergessen Sie nicht, Angaben darüber zu machen, wie Sie das Veranstaltungsgelände nutzen wollen. Insbesondere der Aufbau von Zelten oder anderer schwer beweglicher Gegenstände sowie das Anbieten von Speisen und Getränken (Alkohol) sind für die Antragsbearbeitung wichtig.
Fristen
Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden. Je nach Veranstaltungsgröße und Auswirkung auf den Verkehr kann auch ein Zeitraum von mehr als zwei Wochen erforderlich sein. In einigen Fällen größerer Veranstaltungen sind sogar mehrmonatige Vorlaufzeiten sinnvoll. Sprechen Sie vorher mit den Sachbearbeitern, ob der von Ihnen angedachte Vorlaufzeitraum ausreicht.
Hinweise
Marktrechtliche Veranstaltungen auf Plätzen im Bereich der Delmenhorster Innenstadt werden vom Fachdienst Bürgerservice bearbeitet
(Sondernutzung).
Bedenken Sie, dass bei einem Lebensmittel- und/oder Getränkeverkauf gewerberechtliche Belange betroffen sein könnten. Entsprechende Informationen gibt der Fachdienst Gewerbeservice.
Sollten Sie Ihre Veranstaltung im öffentlichen Raum, zum Beispiel, durch Plakate bewerben wollen, wenden Sie sich bitte an die Ströer DSM Deutsche Städte Medien GmbH unter Telefon (0421) 399-5316/-5321 oder per E-Mail an GMartinstroerde.
Zuständige Organisationseinheit