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Tiergehege: Anzeige

Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 64.1.18. an.

Fristen

  • Anzeigefrist: 1 Monate Mindestanzeigefrist vor der Errichtung, der Erweiterung, wesentlichen Änderungen bzw. vor der Inbetriebnahme des Tiergeheges
  • Anzeigefrist: Mindestanzeigefrist vor der Errichtung, der Erweiterung, wesentlichen Änderungen bzw. vor der Inbetriebnahme des Tiergeheges

Hinweise

Durch die Einholung der Anzeige sind andere Genehmigungen nicht erfasst, vielmehr muss gesondert eine veterinär- und baurechtliche Genehmigung eingeholt werden.