Sprungmarken

Nachbarschaftsangelegenheiten

Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Widersprüche sind innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden zu erheben.

Hinweise

In der Broschüre "Tipps für Nachbarn", herausgegeben vom niedersächsischen Justizministerium, erhalten Sie ausführliche Informationen zu Regelungen in Bezug auf den Grenzabstand zum Nachbargrundstück.