Sprungmarken

Biotopschutz

Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Hinweise

Die Erfassung von Biotopen erfolgt auf der Grundlage des „Kartierschlüssels für Biotoptypen in Niedersachsen“, der vom Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) herausgegeben wird. Auf den Internetseiten des NLWKN finden Sie neben weiteren Informationen auch Fotos zu den geschützten und weiteren Biotoptypen. Ausführlich werden die geschützten Biotope in Heft 3/2010 des Informationsdienstes Naturschutz behandelt.

Ob ein Grundstück oder ein bestimmter Lebensraum  dem besonderen gesetzlichen Biotopschutz unterliegt und welche Auflagen daraus ggf. folgen, kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Für die naturschutzgerechte Pflege dieser Flächen können Flächenbewirtschafter dort eine Förderung nach Förderprogrammen des Naturschutzes beantragen.
Der NLWKN berät durch die Betriebsstelle Hannover/ Hildesheim in grundsätzlichen Fragen der Biotopkartierung und des Biotopschutzes.

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz